Handelsregister · VR 2974

Chronologischer Auszug

Auto-Modellsport-Club Senftenberg (AMC-Senftenberg) e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Auto-Modellsport-Club Senftenberg (AMC-Senftenberg) e.V.

b)
Senftenberg
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. und 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den
Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als
500,00 DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden
Vorsitzenden, sondern auch von dem Schriftführer und
dem Schatzmeister zu unterzeichnen sind.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Agthen, Gerhard, Ingenieur, Senftenberg

2. Vorsitzender:

2.
Agthen, Robert, Elektromonteur, Senftenberg

Schriftführer:

3.
Engel, René, Energiemaschinist, Senftenberg
Schatzmeister:

4.
Sydow, Steffen, Fernmeldebaumonteur, Senftenberg
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 01.03.1996
a)
15.11.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 4 ff
SB;

Tag der ersten Eintragung:
18.02.1997

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 648 getreten.
2a)
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind
geschäftsführende Vorstände. Sie vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 Abs. 2 BGB), soweit erforderlich nach
Maßgabe der Mitgliederversammlung.Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern
beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein möglicherweise zu Leistungen
von mehr als 500,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch vom Schatzmeister zu unterzeichnen sind.

b)
Nicht mehr Schriftführer:

3. Engel, René
Nicht mehr Schatzmeister:

4. Sydow, Steffen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2007 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Vorstand),
9 (Geschäftsbereich des Vorstandes) und 21 (Gerichtsstand) beschlossen.
a)
25.02.2008
Richter
b)
Beschluss
Bl.15-17 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.