Handelsregister · VR 2974
Chronologischer Auszug
Auto-Modellsport-Club Senftenberg (AMC-Senftenberg) e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Auto-Modellsport-Club Senftenberg (AMC-Senftenberg) e.V. b) Senftenberg | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Die Vertretungsmacht wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,00 DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem Schriftführer und dem Schatzmeister zu unterzeichnen sind. b) 1. Vorsitzender: 1. Agthen, Gerhard, Ingenieur, Senftenberg 2. Vorsitzender: 2. Agthen, Robert, Elektromonteur, Senftenberg Schriftführer: 3. Engel, René, Energiemaschinist, Senftenberg Schatzmeister: 4. Sydow, Steffen, Fernmeldebaumonteur, Senftenberg | a) eingetragener Verein Satzung vom: 01.03.1996 | a) 15.11.2006 Brüske b) Satzung Bl. 4 ff SB; Tag der ersten Eintragung: 18.02.1997 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 648 getreten. |
| 2 | a) Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind geschäftsführende Vorstände. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 Abs. 2 BGB), soweit erforderlich nach Maßgabe der Mitgliederversammlung.Die Vertretungsmacht des geschäftsführenden Vorstandes wird insofern beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein möglicherweise zu Leistungen von mehr als 500,00 Euro für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch vom Schatzmeister zu unterzeichnen sind. b) Nicht mehr Schriftführer: 3. Engel, René Nicht mehr Schatzmeister: 4. Sydow, Steffen | a) Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Vorstand), 9 (Geschäftsbereich des Vorstandes) und 21 (Gerichtsstand) beschlossen. | a) 25.02.2008 Richter b) Beschluss Bl.15-17 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.