Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeuginstandsetzung sowie Verkauf von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
Auto-Geipel GmbH
Zwickau
Geschäftsführer(in)
Charlie Geipel
Weischlitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Uwe Geipel
Rosenbach/Vogtl.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt; Geschäftsführer(in)
Daniela Geipel
Rosenbach/Vogtl.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2000 zuletzt geändert am 20.03.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2013 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2024 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.01.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 37-45 SB.
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 43 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei:
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.