Auto - Funktaxi - Vermittlungs - Zentrale und Einkaufsgenossenschaft der Taxameterbesitzer, eingetragene Genossenschaft
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Heidelberg
Geschäftsanschrift
Im Bosseldorn 9, 69126 Heidelberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
GnR 330038
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
15.12.2021
Abrufstand
30.12.2024
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
a) die Vermittlung von Fahrtaufträgen und der Abschluß von Verträgen über Fahrtaufträge mit Behörden, Dienststellen und Privatfirmen; b) die Beschaffung der zum Betriebe des Taxametergewerbes erforderlichen Bedarfsartikel im Großen und Verkauf derselben im Kleinen; c) die Einrichtung und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen, die das Taxigewebe zu fördern geeignet sind, sowie die Einrichtung einer Mietwagenzentrale und den Betrieb von Mietwagen. Die Fahrer werden durch die Genossenschaft entlohnt. d) die Einteilung der Kraftdroschken auf die Halteplätze und zur Freischicht; e) die Vertretung bei Behörden, Verbänden usw.; f) die Stärkung und Sicherung der selbständigen Existenz der Mitglieder durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiete der Werbung, Ausstattung und Beratung sowie sonstige Dienstleistungen; g) die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Reza Ramezani
Heidelberg
Vorstand
Friedrich Michael Käflein
Eppelheim
Vorstand
Panagiotis Mastorakis
Edingen-Neckarhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.11.1929 zuletzt geändert am 28.06.2005 (Halteplatz- und Funkordnung sind Bestandteil des Statuts)
Die Generalversammlung vom 24.11.2005 hat die Änderung des Statuts in § 11 Ziffer 11 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 Ziffer 10 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen..
Die Generalversammlung vom 09.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 50 (Strafbestimmungen) und die Halteplatz- und Funkordnung in den §§ 41 - 46, jetzt: §§ 41 - 44 (Strafbestimmungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 40 Abs. 2 (Kreditgewährung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 02.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 10 (Gebührenordnung) und § 50 (Strafbestimmungen) sowie eine Überarbeitung der Halteplatz- und Funkordnung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung der Halteplatz- und Funkordnung in § 22 Abs. 1 (Auftragsvermittlung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 39 (Eintrittsgeld, Aufnahme- und Umschreibegebühren, Umlagen) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2006.