Handelsregister · GnR 330038

Registerinformationen

Auto - Funktaxi - Vermittlungs - Zentrale und Einkaufsgenossenschaft der Taxameterbesitzer, eingetragene Genossenschaft · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Auto - Funktaxi - Vermittlungs - Zentrale und Einkaufsgenossenschaft der Taxameterbesitzer, eingetragene Genossenschaft
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Heidelberg
Geschäftsanschrift
Im Bosseldorn 9, 69126 Heidelberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 330038
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
15.12.2021
Abrufstand
30.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

a) die Vermittlung von Fahrtaufträgen und der Abschluß von Verträgen über Fahrtaufträge mit Behörden, Dienststellen und Privatfirmen; b) die Beschaffung der zum Betriebe des Taxametergewerbes erforderlichen Bedarfsartikel im Großen und Verkauf derselben im Kleinen; c) die Einrichtung und der Betrieb von Anlagen und Einrichtungen, die das Taxigewebe zu fördern geeignet sind, sowie die Einrichtung einer Mietwagenzentrale und den Betrieb von Mietwagen. Die Fahrer werden durch die Genossenschaft entlohnt. d) die Einteilung der Kraftdroschken auf die Halteplätze und zur Freischicht; e) die Vertretung bei Behörden, Verbänden usw.; f) die Stärkung und Sicherung der selbständigen Existenz der Mitglieder durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiete der Werbung, Ausstattung und Beratung sowie sonstige Dienstleistungen; g) die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Reza Ramezani

Heidelberg

Vorstand

Friedrich Michael Käflein

Eppelheim

Vorstand

Panagiotis Mastorakis

Edingen-Neckarhausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 01.11.1929 zuletzt geändert am 28.06.2005 (Halteplatz- und Funkordnung sind Bestandteil des Statuts)
  • Die Generalversammlung vom 24.11.2005 hat die Änderung des Statuts in § 11 Ziffer 11 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 Ziffer 10 (Pflichten der Mitglieder) beschlossen..
  • Die Generalversammlung vom 09.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 50 (Strafbestimmungen) und die Halteplatz- und Funkordnung in den §§ 41 - 46, jetzt: §§ 41 - 44 (Strafbestimmungen) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 25.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 40 Abs. 2 (Kreditgewährung) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 02.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 10 (Gebührenordnung) und § 50 (Strafbestimmungen) sowie eine Überarbeitung der Halteplatz- und Funkordnung beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung der Halteplatz- und Funkordnung in § 22 Abs. 1 (Auftragsvermittlung) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 12.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 39 (Eintrittsgeld, Aufnahme- und Umschreibegebühren, Umlagen) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 09.12.1929
  • Statut: Sonderband 1 Blatt 361-363 Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 589 ff., 625, 637 Änderungsbeschluss: Sonderband 1 Blatt 785 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband 2 Blatt 895 ff., 903 Änderungsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 913 ff. Halteplatz- und Funkordnung Sonderband 3 Blatt 921 ff.
  • Beschluss SB III As. 945

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.