Handelsregister · HRB 6741
Chronologischer Auszug
AUTEC Automatisierungs-Technologie GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) AUTEC Automatisierungs-Technologie GmbH b) Spenge c) Herstellung der Vertrieb von Maschinen aller Art sowie die Verwertung von Schutzrechten und Lizenzen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen übernehmen. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Nette, Hagen, Kaufmann, Bad Rothenfelde | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1979 zuletzt geändert am 07.11.1990 | a) 24.05.2004 Großklags b) Tag der ersten Eintragung: 15.04.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herford HR B 1608) getreten. Freigegeben am 24.05.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 37-41 SB | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Industriezentrum 15, 32139 Spenge | a) 04.05.2010 Heron |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.