Handelsregister · HRB 5725

Registerinformationen

AutarcTech GmbH · Amtsgericht Ansbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
AutarcTech GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Burgoberbach
Geschäftsanschrift
Im Herrmannshof 21, 91595 Burgoberbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5725
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
03.05.2024
Abrufstand
21.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung rund um das Thema Energiespeicher, der Vertrieb und die Installation von Photovoltaik- und Energiespeicher-Anlagen im weitesten Sinne, das Betreiben von eigenen Photovoltaik- und Energiespeicheranlagen, die Herstellung, der Vertrieb und die Installation von Energiespeichern für alle Arten von regenerativen Energieerzeugungsanlagen sowie die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb und die Installation von Geräten und Anlagen, welche sich auf die autarke Versorgung mit Strom, Wasser und anderen Medien beziehen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Matthias Bäuerle

Wassertrüdingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2013.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 hat die Änderung des § 5 (Dauer, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr), 4 (Stammkapital), 10 (Geschäftsführung und Vertretung).
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung des § 1.2 (Sitz) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 28.02.2024 (Az. 4 IN 38/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.05.2024 (Az. 4 IN 38/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.