Der Erwerb, Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen an Unternehmen unterschiedlichster Rechtsformen, die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, jedoch mit Ausnahme nach dem KWG erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Birgitta Kristina Hafner
Pforzheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Philipp Reisert
Pforzheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1993 mit Änderung vom 20.01.1994 zuletzt geändert am 07.12.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 28.02.1994
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2026 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Deutsche Aurumed Edelmetalle GmbH", Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9537) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.