Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus einem 1. und einem 2. Vorsitzenden, dem Kämmerer und zwei Beisitzern. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorstand in seiner Gesamtheit. Dieser oder der 1. Vorsitzende einzeln oder der zweite Vorsitzende gemeinsam mit dem Kämmerer sind vertretungsberechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 09.11.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.02.2006.
Satzung
Satzung vom 16.09.1971 zuletzt geändert am 08.03.1994
Die Mitgliederversammlung vom 01.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vereinsmitgliedschaft) und § 9 (Ausschließung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Pflichten der Mitglieder), 9 (Gründe für die Ausschließung von Mitgliedern), 16 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) und 22 (Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2011 hat die Ergänzung der Satzung um § 11a (Leitung des Kindergartens) und § 18a (Berater) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.11.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; geändert wurde u.a. § 1 (Name).
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; geändert wurden u.a. § 5 (Mitgliedschaft) und § 7 (Beiträge).
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