Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf; Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, Erbringung von Managementleistungen; Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Florian Winkel
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Gert Purkert
München
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.07.2022.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der AURELIUS Development Thirty-Eight GmbH mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 271407).
Die AURELIUS Services Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 204655) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2025 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.01.2025 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.01.2025 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Unternehmensvertrag
Die formwechselnde Gesellschaft hat am 10.04.2022 mit der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA mit dem Sitz in Grünwald (Amtsgericht München HRB 221100) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung des formwechselnden Rechtsträgers hat mit Beschluss vom 21.06.2022 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.