gewerbsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnimmobilienverwalter) sowohl für Dritte als auch für eigene Rechnung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Claudia Aumann
Augsburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Franz Georg Möller
Augsburg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2023 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Aumann Immobilienverwaltung e.K. mit Niederlassung in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 21428) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Ausgliederung wird erst mit Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.08.2023 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers vom selben Tag das unter der Firma Aumann Immobilienverwaltung e.K. mit Niederlassung in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 21428) betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Aumann, Claudia, Augsburg , *XX.XX.XXXX übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung wurde am 20.09.2023 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 21428).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.