Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Aufgaben der Katholischen Kirche durch medizinische und pflegerische Behandlung und Rehabilitation Kranker und Behinderter, wie auch die Versorgung, Betreuung und Pflege alter Menschen. In diesem Sinne betreibt die Gesellschaft insbesondere das Cellitinnen-Severinsklösterchen Krankenhaus der Augustinerinnen, das Cellitinnen-Krankenhaus St. Antonius und das Cellitinnen-Krankenhaus St. Hildegardis in Köln. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Gesellschaft, die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Trägerverbund der Stiftung der Cellitinnen zu fördern und zu unterstützen sowie Beteiligungen an steuerbegünstigten verbundenen Unternehmen zu halten und zu verwalten. Die Gesellschaft ist den Menschen, mit denen und für die sie arbeitet, im Geiste der Sendung Jesu besonders verpflichtet.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frederic Maximilian Lazar
Kerpen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Volker Seifarth
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2000 mit Änderung vom 29.09.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gemeinnützigkeit) sowie die Neufassung von §§ 11 (Jahresabschluss) und 20 (Kirchliche Aufsicht) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Gesellschaft) und § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der St. Antonius Krankenhaus, Köln, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 35861) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.