Handelsregister · HRA 19780
Chronologischer Auszug
August Schauch Gesenkschmiede u. Spezialzangenfabrik e.K. · Amtsgericht Wuppertal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) August Schauch OHG Gesenkschmiede u. Spezialzangenfabrik b) Solingen | b) Persönlich haftender Gesellschafter: Schauch, Dirk, Solingen, *XX.XX.XXXX Persönlich haftender Gesellschafter: Schauch, Hildegard, geb. Degenhardt, Solingen, *XX.XX.XXXX | a) Offene Handelsgesellschaft Beginn: 01.12.1973 | a) 13.07.2004 NellBeerschwenger b) Tag der ersten Eintragung in Solingen: 28.07.1959 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 6960 Amtsgericht Solingen getreten. Freigegeben am 12.07.2004. | |
| 2 | a) August Schauch Gesenkschmiede u. Spezialzangenfabrik e.K. b) Geschäftsanschrift: Mangenberger Str. 283, 42655 Solingen | b) Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Schauch, Hildegard, geb. Degenhardt, Solingen, *XX.XX.XXXX Nunmehr Inhaber: Schauch, Dirk, Solingen, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Die Gesellschaft ist aufgelöst. Dirk Schauch, Solingen, *XX.XX.XXXX ist nunmehr Alleininhaber. Das Handelsgeschäft wird unverändert fortgeführt. Die Firma wurde geändert. | a) 16.10.2009 Schmitt | |
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 59/10) vom 04.02.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.02.2010 Schmitt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.