Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma August Bock & Sohn GmbH & Co.KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Bock
Hünfeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Silke Bock
Hünfeld
Prokurist(in)
Hans-Peter Günther
Fulda
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Matthias Wohlfahrt
Krayenberggemeinde OT Kieselbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.01.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag sowie Nachtrag vom 19.06.2026 mit der Karl Fleischmann GmbH mit Sitz in Tann (Rhön) (Amtsgericht Fulda HRB 2711) (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.