Betrieb einer Klinik nach § 30 GewO mit dem Schwerpunkt auf ambulanten Eingriffen und Übernahmen der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der Augenklinik Luitpoldhaus Betriebs-GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Philipp Eberwein
Rosenheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.07.1998 und Nachtrag vom 10.08.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2003 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 5.635,60 EUR auf 31.200,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 68.800,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2007 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -75.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.03.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.
Beschluß und Satzung Bl. 3 SB.
SBBl. 4, HBBl. 84
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