Zur Vertretung ist der 1. Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied berechtigt. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vorstandes, die a) den Erwerb und die Veräußerung sowie die Belastung und Entlastung von Grundstücken im Werte von mehr als 10.000,00 EUR im Einzelfall, b) Verpflichtungen des Vereins und Veräußerungen des beweglichen Vereinsvermögens im Wert von mehr als 20.000,00 EUR im Einzelfall betreffen, können rechtswirksam nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgegeben werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ernst Tiefenbacher
Ingolstadt
Vorstand
Angelika Milster
Manching
Vorstand
Volker Kliche
Ergolding
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.11.1948 zuletzt geändert am 29.02.1972
Die Mitgliederversammlung vom 24.10.2008 hat die Änderung der §§ 7 und 8 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2013 hat die Änderung des § 3 (Verwendung des Vereinsvermögens) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2019 hat mit schriftlicher Zustimmung des nicht erschienenen Mitglieds die Änderung des II. § 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.12.1948. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.