die Herstellung von Getränken, insbesondere von alkoholischen Produkten, der Verkauf dieser und der Handel mit diesen Produkten, die Errichtung, die Bereitstellung und der Unterhalt eine Verkaufsplattform im Internet, über die Produkte insbesondere Getränke, an Dritte zum Kauf angeboten werden, Unternehmensberatung im Bereich Gastronomie und Betriebsführung und Markenaufbau in der Gastronomie, Schulungen für Gastronomie, Lebensmittelhandel und Endkunden, Tätigkeiten einer Werbe- und Marketingagentur, insbesondere Entwicklung und Umsetzung von Veranstaltungsformaten und Promotionsaktionen und jegliche artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marian Krause
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2022
Genehmigtes Kapital
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, das derzeitige Stammkapitel der Gesellschaft von EUR 25.000,00 bis zum 01.03.2027 um insgesamt bis zu EUR 12.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile - von der Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden - zu erhöhen (genehmigtes Kapital), sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlage zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Person des/der neuen Gesellschafer/in per schriftlichem Beschluss, in dem die Höhe der nominalen Kapitalerhöhung, der Betrag des erforderlichen Aufgelds und die zum Bezug bestimmte/n Person/en benannt sind, der bei Anmeldung der Kapitalerhöhung (Gesellschafterliste) dem Notar vorzulegen ist.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.