Handelsregister · HRB 110368

Registerinformationen

Auf Rome 1468 GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Auf Rome 1468 GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Aachener Straße 399, 50933 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 110368
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
09.09.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Getränken, insbesondere von alkoholischen Produkten, der Verkauf dieser und der Handel mit diesen Produkten, die Errichtung, die Bereitstellung und der Unterhalt eine Verkaufsplattform im Internet, über die Produkte insbesondere Getränke, an Dritte zum Kauf angeboten werden, Unternehmensberatung im Bereich Gastronomie und Betriebsführung und Markenaufbau in der Gastronomie, Schulungen für Gastronomie, Lebensmittelhandel und Endkunden, Tätigkeiten einer Werbe- und Marketingagentur, insbesondere Entwicklung und Umsetzung von Veranstaltungsformaten und Promotionsaktionen und jegliche artverwandten Tätigkeiten, sofern die einzelnen Tätigkeiten keiner Erlaubnis bedürfen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marian Krause

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2022

Genehmigtes Kapital

  • Die Geschäftsführung wird ermächtigt, das derzeitige Stammkapitel der Gesellschaft von EUR 25.000,00 bis zum 01.03.2027 um insgesamt bis zu EUR 12.500,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile - von der Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden - zu erhöhen (genehmigtes Kapital), sofern folgende Voraussetzungen vorliegen: a. die Kapitalerhöhung/en erfolgen gegen Bareinlage zur Aufnahme von weiteren Gesellschaftern, b. die neuen Gesellschafter verpflichten sich neben der Pflicht zur Leistung des Nennbetrags, auf den neuen Geschäftsanteil ein Aufgeld von mindestens EUR 1,00 je Geschäftsanteil von EUR 1,00 zu zahlen, c. die Gesellschafterversammlung genehmigt die Kapitalerhöhung über ein genehmigtes Kapital hinsichtlich Höhe der Beteiligung und Person des/der neuen Gesellschafer/in per schriftlichem Beschluss, in dem die Höhe der nominalen Kapitalerhöhung, der Betrag des erforderlichen Aufgelds und die zum Bezug bestimmte/n Person/en benannt sind, der bei Anmeldung der Kapitalerhöhung (Gesellschafterliste) dem Notar vorzulegen ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.