Handelsregister · VR 502089

Registerinformationen

Auenhof Sozialtherapeutische Gemeinschaft e.V. · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Auenhof Sozialtherapeutische Gemeinschaft e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Neulingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 502089
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
12.10.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Elfi Gomell-Lakies

Heidelberg

Vorstand

Helmut Keller

Ölbronn-Dürrn

Vorstand

Barbara Sabine Mierzwa

Ispringen

Vorstand

Michael Schneider

Maulbronn

Vorstand

Hans Diekmann

Ölbronn-Dürrn

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 04.11.2012
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.02.2015.
  • Tag der ersten Eintragung: 21.11.2012
  • Ausgliederungsvertrag: Sonderband 1 Blatt 14 ff Zustimmungsbeschlüsse: Sonderband 1 Blatt 95 ff
  • Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 233 ff.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.08.2019 aus seinem Vermögenteil "Vermietungsvertrieb", wie im Spaltungs- und Übernahmevertrag näher spezifiziert, auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auenhof, Wohnen & Arbeiten gemeinnützige GmbH", Neulingen (Amtsgericht Mannheim HRB 712365) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.