Handelsregister · HRB 704141
Chronologischer Auszug
AUDIT Heineken GmbH Berufsausübungsgesellschaft · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AUDIT HEIDELBERG GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft b) Heidelberg c) Durchführung der für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Heineken, Hans, Heidelberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2008. | a) 31.03.2008 Hartmann | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg | a) 11.03.2013 Stephan | ||||
| 3 | a) Firma geändert; nun: Dr. Mertens & Heineken GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft b) Neue Geschäftsanschrift: Poststraße 44, 69115 Heidelberg c) Aus technischen Gründen neu vorgetragen: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 3 (Geschäftsjahr) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. | a) 02.07.2013 Adam | |||
| 4 | a) Firma geändert; nun: AUDIT Heidelberg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. | a) 30.03.2015 Siol | |||
| 5 | a) Firma geändert; nun: AUDIT Heineken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft c) Gegenstand geändert; nun: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden § 1 (Firma und Sitz) sowie § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. | a) 18.01.2017 Sorger | |||
| 6 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Andreä, Viktoria, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 26.02.2019 Sorger | ||||
| 7 | a) Firma geändert; nun: AUDIT Heineken GmbH Steuerberatungsgesellschaft | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma und Sitz) beschlossen. | a) 24.02.2020 Heck | |||
| 8 | a) Firma geändert; nun: AUDIT Heineken GmbH Berufsausübungsgesellschaft | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. | a) 09.08.2023 Gastgeb | |||
| 9 | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Heineken, Philip, Hirschberg, *XX.XX.XXXX | a) 09.08.2023 Gastgeb | ||||
| 10 | b) Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Andreä-Heineken, Viktoria, geb. Andreä, Hirschberg an der Bergstraße, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Prokura erloschen: Heineken, Philip, Hirschberg, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2023 Gastgeb | |||
| 11 | c) Gegenstand geändert; nun: (1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarbaren Tätigkeiten. Weiterer Gesellschaftsgegenstand ist die Ausübung des freien Berufes des Rechtsanwaltes, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. (2) Die Gesellschaft schaft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater und Rechtsanwälte sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben des anzuwendenden Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach dem anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw solche zu erwerben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 02.01.2024 Gastgeb |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.