Handelsregister · HRB 704141

Chronologischer Auszug

AUDIT Heineken GmbH Berufsausübungsgesellschaft · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
AUDIT HEIDELBERG GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Heidelberg

c)
Durchführung der für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen. Handels- und Bankgeschäfte
sind ausgeschlossen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Heineken, Hans, Heidelberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2008.
a)
31.03.2008
Hartmann
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Am Taubenfeld 10, 69123 Heidelberg
a)
11.03.2013
Stephan
3a)
Firma geändert; nun:
Dr. Mertens & Heineken GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Poststraße 44, 69115 Heidelberg

c)
Aus technischen Gründen neu vorgetragen:
Gegenstand des Unternehmens sind die für
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43 a Abs. 4 WPO, insbesondere
betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen durchzuführen. Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, sich an
Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen
oder gleichartige Unternehmen zu
erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen
errichten soweit die berufsrechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47
WPO).
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz),
§ 3 (Geschäftsjahr) und § 4 (Stammkapital) beschlossen.
a)
02.07.2013
Adam
4a)
Firma geändert; nun:
AUDIT Heidelberg GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
30.03.2015
Siol
5a)
Firma geändert; nun:
AUDIT Heineken GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen, die betriebswirtschaftliche
Prüfungstätigkeit, die Erteilung von
Bestätigungsvermerken über die Vornahme
und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie
die damit vereinbarbaren Tätigkeiten gem.
§ 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2
i. V. m. § 43a Abs. 2 WPO.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers
nicht vereinbar sind, insbesondere
gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4
Nr. 1 StBerG und § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO,
wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Insbesondere wurden § 1 (Firma und Sitz) sowie § 2
(Gegenstand des Unternehmens) geändert.
a)
18.01.2017
Sorger
6b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Andreä, Viktoria, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
26.02.2019
Sorger
7a)
Firma geändert; nun:
AUDIT Heineken GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
24.02.2020
Heck
8a)
Firma geändert; nun:
AUDIT Heineken GmbH
Berufsausübungsgesellschaft
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
09.08.2023
Gastgeb
9Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Heineken, Philip, Hirschberg, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2023
Gastgeb
10b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert
bei
Geschäftsführer:
Andreä-Heineken, Viktoria, geb. Andreä,
Hirschberg an der Bergstraße, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
Prokura erloschen:
Heineken, Philip, Hirschberg, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2023
Gastgeb
11c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater
vereinbarbaren Tätigkeiten.
Weiterer Gesellschaftsgegenstand ist die
Ausübung des freien Berufes des
Rechtsanwaltes,
soweit Angehörige desselben sich nach
dem Berufsrecht der Steuerberater mit
Steuerberatern oder
Steuerbevollmächtigten in einer
Berufsausübungsgesellschaft
verbinden dürfen.
(2) Die Gesellschaft schaft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen
personellen, sachlichen und räumlichen
Voraussetzungen und tätigt die damit
verbundenen Geschäfte. Unvereinbare
Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der
Steuerberater und Rechtsanwälte sind ihr
nicht gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
des auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten
Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung
nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung
zu unterhalten. Die Vorgaben des
anzuwendenden Berufsrechts sind zu
erfüllen; insbesondere hat zumindest ein
geschäftsführender Steuerberater oder
Steuerbevollmächtigter in der beruflichen
Niederlassung oder in deren Nahbereich
tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw solche zu erwerben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
02.01.2024
Gastgeb

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.