Die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software, das Abhalten von Schulungen sowie der Technologietransfer. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Sie darf sich weltweit betätigen. Sie darf Teile ihres Betriebes auf andere Gesellschaften übertragen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Felix Müller
Kiefersfelden
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.03.2002 und 28.03.2002
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital durch Vorstandsbeschluss vom 01.09.2006 und Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 20.10.2006 auf 50.250,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 20.10.2006 die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital und Aktien) und § 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.12.2025 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Beschlussfähigkeit und Mehrheit) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass RapidSolution Software GmbH mit Sitz in Karlsruhe auf Grund des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.03.2002 im Wege des Formwechsels gemäß § 190 ff. UmwG die Rechtsform einer Aktiengesellschaft angenommen hat.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2006 um bis zu 1.900,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital)
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2006.
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.900,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.650,00 EUR.
Die Ermächtigung des Vorstands kraft Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.900,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) ist geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.