Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorstand und dem zweiten Vorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist hingegen auch einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt, sofern die einzelnen Geschäfte eine Wert von 75,00 Euro nicht übersteigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Alexander Filenius
Berlin
274
Franziska Filenius
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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009
Satzung zuletzt geändert am: 2009-12-05
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