Handelsregister · HRB 5148

Registerinformationen

ATW Aluminiumtechnik Weißenburg GmbH · Amtsgericht Ansbach

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ATW Aluminiumtechnik Weißenburg GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Pleinfeld
Geschäftsanschrift
Mackenmühle 20, 91785 Pleinfeld

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5148
Gericht
Amtsgericht Ansbach
Letzte Eintragung
05.06.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung von technischen Problemlösungen auf dem Gebiet der Aluminium verarbeitenden Industrie, sowie die Herstellung, die Weiterverarbeitung und der Vertrieb von Aluminiumprodukten aller Art, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Christian Krause

Weißenburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2011.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2011 hat die Änderung der §§ 7 (Beschlüsse), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 14 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot), 15 (Steuerklausel), 16 (Ergänzende Bestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2011 mit Nachtrag vom 06.06.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 375.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: 13 (Jahresabschluss, Verwendung des Jahresergebnisses).

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 02.04.2025 (Az. 4 IN 48/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.06.2025 (Az. 4 IN 75/25) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.