Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer), die jeweils einzeln vertretungsberechtigt sind. Nur für den Abschluß und die Kündigung von Raummietverträgen sowie für den Beschluß über die Aufnahme von gerichtlichen Verfahren sind zwei gemeinsam vertretungsberechtigt.
Tag der ersten Eintragung: 28.08.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Satzung Blatt 4 ff. der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 17 der Akten
Beschluss Blatt 33-34 der Akten
Satzung Blatt 39-42 der Akten
Satzung
Satzung vom 01.08.2003 zuletzt geändert am 04.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Vereinszweck), § 4 Abs. 2, 7 (Mitgliedschaft), § 6 Abs. 2, 10 (Mitgliederversammlung), § 9 Abs. 4 (Finanzen) und § 10 Abs. 2 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.