Handelsregister · HRB 749751

Chronologischer Auszug

ATRIUM Wohn- und Objekt-Einrichtungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ATRIUM Wohn- und Objekt-
Einrichtungsgesellschaft mbH

b)
Sitz verlegt; nun:
Achern
Neue
Geschäftsanschrift:
Josef-Nitz-Straße 1, 77855 Achern

c)
Einrichtung von Wohn- und
Geschäftsräumen, sowie anderen Objekten
(Hotels, Krankenhäuser Schwimmbäder,
Schulen usw.) sowie der Handel mit
Einrichtungsgegenständen von gehobenem
Niveau.
60.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Personenbezogene Daten geändert bei
Geschäftsführer:
Frey, Konrad Josef, Achern, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1979 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 18.02.1988.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein HRB
2055) nach Achern verlegt.
a)
18.01.2024
Melzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.