ist die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der ATN Autoterminal Neuss GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft ist für Rechtsgeschäfte mit der ATN KG bzw. sonstigen Gesellschaften, für die sie die persönliche Haftung und Geschäftsführung übernommen hat, entsprechend § 2 Abs. 2 dieses Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für ihre Geschäftsführer gilt dies jedoch nur, soweit sich dies aus diesem Gesellschaftsvertrag, ihrer Bestellung oder einem Beschluss der Gesellschafterversammung entsprechend nachfolgemdem Satz 3 ergibt. Die/der Geschäftsführer können/kann aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung für einzelne oder sämtliche Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsmacht erhalten und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Fink
Ober-Mörlen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Markus Detert
Düsseldorf
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16. Mai 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 14. Juni 2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Frankfurt am Main HRB 52564) nach Neuss beschlossen. Ferner wurden § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) des Gesellschaftsvertrages geändert. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 9. Dezember 2002 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 (Geschäftsführungsbefugnis), 8 (1) und 8 (6) (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 25 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 61 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 77 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 85 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.