Handelsregister · VR 2355

Chronologischer Auszug

Atlantis - Verein zur Erforschung und Hebung der Volksgesundheit e.V. · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 15.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Atlantis - Verein zur Erforschung und Hebung der
Volksgesundheit e.V.

b)
Gleichen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist wenigstens der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der
Kassierer. Bei Bedarf kann sich der Vorstand erweitern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein
nicht mit mehr als 2.000,00 DEM je Geschäftsvorgang
belasten, ist der 1. Vorsitzende sowie auch dessen
Stellvertreter bevollmächtigt. Die Vollmacht des
Stellvertreters gilt jedoch nur für den Fall der
Verhinderung des 1. Vorsitzenden. Für den Abschluss
von Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,00 DEM
bedarf es der Zustimmung (einfache Stimmenmehrheit)
aller Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand kann auf
Beschluss seine Zustimmung generell an einen
Beauftragten (z. B. den Geschäftsführer) abtreten.

b)
1. Vorsitzender:
Demuth, Armin, Erfurt, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender und Kassenwart:
Heimböck, Siegfried, Göttingen, *XX.XX.XXXX
weiteres Vorstandsmitglied:
Ehlert, Sylvia, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.04.1997 zuletzt geändert am 17.10.1998
a)
16.06.2006
Jahnke

b)
Änderungsbeschluss Blatt 32 -
36 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
29.09.1997
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.06.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.