Handelsregister · HRB 106948

Registerinformationen

Atlantic Security & Services UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Atlantic Security & Services UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Darmstadt
Geschäftsanschrift
Werner von Siemens Straße 2, 64319 Pfungstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 106948
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
09.04.2025
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Erbringung von Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen gemäß § 34a GewO und § 6 Bewachungsverordnung, die Sicherung von Arbeiten an schienengebundenen Baustellen sowie die Durchführung von Dienst- und Werkleistungen im Umfeld von Schienenanlagen und Bahnhöfen, einschließlich der Bahnsteigpflege. Darüber hinaus umfasst das Unternehmen Personaldienstleistungen ohne Arbeitnehmerüberlassung sowie die Auftragsvermittlung und Beratung in sämtlichen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Furkan Yigit

Darmstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Melih Furkan Aydemir

Darmstadt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 07.08.2024
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 8 (Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.