Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind nunmehr der erste Vorsitzende, der Vorsitzende Organisation, der Vorsitzende Sport und der Geschäftsführer. Jeder hat Alleinvertretungsrecht. Beträge über 500,00 DM dürfen nur mit Genehmigung des Gesamtvorstandes bei der Bank oder Sparkasse abgeholt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Zoubire Ferroud
Heidelberg
Vorstand
Imre Toth
Neckargemünd
Vorstand
Sebastian Weber
Heidelberg
Vorstand
Beate Kriegisch-Schüle
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.03.1965 in Neufassung vom 09.03.2001.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.05.1965
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