Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und zwar im Regionalbereich Rhein/Ruhr. Die Gesellschaft wird die ihr zugewandten Mittel insbesondere an die gemeinnützigen Gesellschaften unter der Firma "Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH" und "Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH" zur Erfüllung deren steuerbegünstigter Zwecke weiterleiten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens. Zur Verwirklichung dieses Zwecks führt die Gesellschaft insbesondere Schulungen und Veranstaltungen durch.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat zwei oder drei Geschäftsführer. Die Anzahl der Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ein solcher Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Martin Große-Kracht
Köln
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Nils Benjamin Krog
Willich
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Jan Dickmann
Velbert
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Öffnungsklausel), § 7 (Geschäftsführung und Vertretung), § 8 (Gesellschafterversammlung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Verfügung über Geschäftsanteile, Vorkaufsrecht), § 11 (Geheimhaltungspflicht), § 12 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss) § 14 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Abtretungsverpflichtung), § 15 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter), § 17 (Schlussbestimmungen und Zustimmung zu Satzungsänderungen) geändert. Ferner wurde § 8 (Beirat) ersatzlos gestrichen, wodurch sich die Reihenfolge der nachfolgenden Bestimmungen geändert hat.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma, 3 (Steuerbegünstigte Zwecke und Zugehörigkeit zum Spitzenverband), 6 (Organe der Gesellschaft), 7 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Gesellschafterversammlung), 10 (Gesellschafterbeschlüsse), 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Abtretungsverpflichtung), 16 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) sowie die Einfügung der §§ 8 (Aufsichtsrat) und 20 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
SB Bl. 1-26
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