die Planung, Ausführung und Wartung von sanitärtechnischen Anlagen, Heizungsanlagen sowie Haustechnik und die damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Werksleistungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Can Azaroglu
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Melanie Azaroglu
Köln
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme der Gesamtheit des unter der Firma Atec Sanitär- und Heizungstechnik e.K. betriebenen Unternehmens im Wege der Ausgliederung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2025 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage die Gesamtheit des unter der Firma Atec Sanitär- und Heizungstechnik e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 25812) betriebenen Unternehmens, Inhaber Herr Can Azaroglu, im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.