Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands nach § 26 BGB ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 200,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstands ( § 9 der Satzung) einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Schmid
Stadtbergen
Vorstand
Antonia Reitzle
Augsburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.02.2001 zuletzt geändert am 16.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2008 mit Nachtrag vom 13.11.2009 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2014 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.07.2001. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 SB.