Handelsregister · VR 80095
Historischer Auszug
ASV Sindelsdorf e.V. · Amtsgericht München
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
Amtsgeriht
Weilheim
i.OB
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Eintra-
Vorstand
Liquidatoren
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
ia)
Allgemeiner
Sportverein
i
Sindelsdorf
e.V.
ib)
Sindelsdorf
Nr.
3363
Karteiblatt
VR
1.
Vorsitzender:
1.
Vorsitzender:
|
Siegfried
Edenhofer,
Baukontrollmeister
in
:
Sindelsdorf;
2.
Vorsitzender:
Franz
Heitmeier,
Schlosser
in
Sindelsdorf.
1.
Vorsitzender:
R
Tr
(og
ur
Müllermeister
in
Sindelsdorf
I
E
Ecehesieichcieiliiästsschenteiie
:
2.
Vorsitzender:
Vorsitzender:
:
Josef:
Buc
Josef
Buchner
N
Gemeindekämmerer
in
M
Sindelsdorf
Werner
Toups.
geb.
am
19.4.1942,
eur
in
Sindelsdorf
Betriebswirt
des
Handwerks
in
Sindelsdorf£,
1.
Vorsitzender:
„Johann
Adelwart,
geb.
27.12.1952,
Sindelsdorf
ae
En
A
ee
en
|
Der
1.
Vörsitzende,
bei
den
Verein
gerichtlich
und
außerserichtlich,
|
Die
Mitgliederversammlung
vom
26.4.1975
hat
eine
Änderung
des
:
&
3
der
Satzung
beschlossen.
|
Vorstand
des
Vereins
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende
;
!
und
der
stellvertretende
Vorsitzende.
Beide
Vorstandsmitglieder
|
sind
jeder
für
sich
allein
vertretungsberechtigt,
wobei
im
Innen-
|
verhältnis
der
2.Vorsitzende
nur
von
der
Vertretungsbefugnis
Ge-
ib).
|
brauch
machen
darf,
wenn
der
1.Vorsitzende
verhindert
ist.
Die
Mitgliederversammlung
vom
9.4.1978
hat
eineÄnderung
der
85
1
und
7
der
Satzung
beschlossen.
AU
1978
.„_geb.
am
24.5.
38,
|
Ir:
a
in
II.
-
5
Die
Satzung
ist
errichtet
am
20.
Oktober
1970.
|
Umgeschrieben
von
erhinderung
der
2.
Vorsitzende,
vertritt
VR.Nr.
L
am
8.8.1972
ee.
Zu
Willenserklärungen,
die
den
Verein
in
der
Höhe
von
O0
-
300
DM
Ur
belasten,
ist
die
Zustimmung
des
Vorstands,
von
300
DM
-
2000
DM!
Tag/der
1.
hen
die
Zustimmung
des
Vereinsausschusses,
von
über
2000
DM
die
Zu-
:
12.
Nov.
1970
stimmung
der
Mitglieder
in
einer
dazu
einberufenen
Mitglieder-
versammlung
notwendig.
|
Satzung:
Bl.
3/9
ragen
am
ini
1975
EN.
JOSekr.
Irkundsbsan
ter
Buagsänd
erung
B1.22
Eint.Vfg.Bl.26
ia)
Eingetragen
am
ra
i
(Widmann)JAss.
!b)Satzungsänd.
Bl.
34/35
:
Eintr.Verk
Bl.
38
ia)
Bingetrag
18.
(Li
an
als
Urkundsbeamtin
}b)
Eintr.Vfg.Bl.
59
Eingetragen
am
Bier
5.
nur
tember
1986
LATE
a
eancı
|
b),
Eintr.Vfg.
Bl.
67
a)
Eingetragen
am
.
Kro
JAss:z.A.
als
Urkundsbeamtin
“
b)
Eintr.Verf.Bl.72
|
a)
Eingetragen
am
|)
Eftr.Vfg.
B1L.80
Fortsetzung
Rückseite
|
Amtsgericht
0‘
x
A
Welnem
Rückseite
von
Blatt.]........
Nr.
der
a)
Name
Rechtsverhältnisse
_
n
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
8
;
Mit
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
12.
ob,
1996
wurden
$
3:
ia)
Eingetragen
am
GG
|
(Einnahmen,
Ausgaben
und
Verwaltung)
und
$
6
(Versammlungen,
Ge-
|
11.1996
|
schäftsjahr)
der
Satzung
je
nach
Maßgabe
der
Anlage
zum
a
JOSekr.
|
geändert.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
1.
Vorsitzende
ib)
Eintr.V&ß.Bl.
98
|
und
der
2.
Vorsitzende,
je
aläein
vertretüngsberechtigt.
Zu
|
e)Satz.änd.
Bl.
87/91
|
Willenserklärungen,
die
den
Verein
in
der
Höhe
von
O
-
3.000,=-
DM;
|
belasten,
ist
die
Zustimmung
des
Vorstands,
von
3.000,-
DM
=
|
15.000,-
DM
die
Zustimmung
des
Vereinsausschusses,
von
über
|
15.000,-
DM
die
Zustimmung
der
Mitglieder
in
einer
dazu
einbe-
|rufenen
Versammlung
notwendig.
9;
|
2.
Vorsitzehder:
|
ja)
Eingetragen
am
|
Nitschke
Jochen,
geb.
am
24.04.1962,
Sindelsdorf
|
u;
»il
2002
|
0
en,
JOSekr.
’
vw)
Eintr.Vfg.Bl.
122
10
M
M
1.
Vorsitzender:
a)
Eingetragen’
am
q
ez
mber
2002
a.
3
JOSekr.
|
b)
Eintr.Vfg.Bl.
132
Schwarz
Walter,
geb.
am
30.06.1945,
Sindelsdorf
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
|
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.