Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt I
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
Satzung Bl. II
Beschluss Blatt 20ff. der Akten
Satzung
Satzung errichtet am 17.11.2007.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2010 ist die Satzung geändert in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 10 (Der Vorstand).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.