Handelsregister · VR 1175

Chronologischer Auszug

Astronomischer Verein Schwerin e. V. (AVS) · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Astronomischer Verein Schwerin e. V. (AVS)

b)
Schwerin
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Reimann, Werner, Schwerin, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Grüneberg, Mario, Lenzen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Menz, Torsten, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 17.01.2000 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 11.06.2002 geändert.
a)
01.09.2009
Niemann

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.02.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
01.09.2009.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Reimann, Werner, Schwerin, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Grüneberg, Mario, Lenzen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Schliemann, Ulf, Alt Farpen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Meyer, Frank, Schwerin, *XX.XX.XXXX
a)
04.03.2010
Niemann
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Mitgliederversammlung), § 8 (Revisionskommission) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
a)
27.02.2013
Busch
4b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schliemann, Ulf, Alt Farpen, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Meyer, Frank, Schwerin, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Schuldt-Tröster, Harald, Schwerin, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Grünberg, Mario, Lenzen, *XX.XX.XXXX
a)
05.03.2024
Busch

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.