Handelsregister · HRB 715885
Chronologischer Auszug
Astoria Invest AG · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Astoria Invest AG b) Walldorf Geschäftsanschrift: Altrottstraße 31, 69190 Walldorf c) Der Erwerb, die Gründung und die Beteiligung an Publikumsgesellschaften, welche den Betrieb von Anlagen zur industriellen Kompostierung sowie die Beteiligung an Gesellschaften im Bereich der industriellen Kompostierung zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtige Tätigkeit. | 50.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. b) Vorstand: Dumbeck, Camilla, Nußloch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 04.09.2012. b) Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.05.2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital I) | a) 06.12.2012 Kautzmann | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 11.11.2016 (w 51 IN 537/16) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 16.11.2016 Siol | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 20.03.2017 (G 51 IN 537/16) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, G 51 IN 537/16) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen. | a) 22.03.2017 Siol | ||||
| 4 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 12.08.2019 (81 IN 537/16) ist das Insolvenzverfahren eingestellt. | a) 17.09.2019 Heckmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.