"Assenheimer Karnevalsgesellschaft Verein Humor 1914" e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Niddatal
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 596
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
26.06.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Achim Bohn
Niddatal
Geschäftsführer(in)
Bernd Siegmann
Niddatal
Geschäftsführer(in)
Gunther Kraft
Niddatal
Vorstand
Ira Huhn
Niddatal
Vorstand
Dieter Dallwitz
Niddatal
Vorstand
Frank Meisinger
Niddatal
Vorstand
Florian Künze
Niddatal
Vorstand
Bernd Interthal
NIddatal
Vorstand
Mike Pietzonka
Niddatal
Vorstand
Dominik Börner
Niddatal
Vorstand
Mario Semmel
Niddatal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von 1.000,00 DM und bei Abschluss von Dienstverträgen die Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes erforderlich ist. Für Grundstückskaufverträge ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Tag der ersten Eintragung: 05.01.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 96 - 130
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Präsidenten des Elferrates und fünf Beisitzern.
Blatt 152-159
Blatt 168 - 174 d.A.
Anmeldung Bl. 179/180.
Bl. 190 ff.
Bl. 211 ff.
Blatt 224 ff. Hauptakte
Anmeldung Blatt 233 - 241 Hauptakte
Anmeldung Blatt 248 - 255 d. Hauptakte
Blatt 257 ff. Hauptakte
Anmeldung Blatt 18 ff. Sonderband
Satzung Blatt 29 ff. Sonderband
Satzung
Satzung vom 19.11.1982 zuletzt geändert am 24.04.1998
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 15 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.