Vermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann weiter allgemein oder für den Einzelfall bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Vorstandsmitglieder berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Wiedenhaupt
Neuss
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17. September 2010
Die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2015 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2015 hat ferner die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 15. Oktober 2025 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.