Der An- und Verkauf, das Sammeln und Sortieren, die Aufbereitung und Verarbeitung sowie das Recycling von gebrauchten Textilien und Schuhen, die Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften zur Sammlung und zum Verkauf neuer und gebrauchter Textilien und Schuhen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Oliver Dankert
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Harald Ick
Großhansdorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Tomas Hinz
Reinfeld
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SOEX Trading Germany GmbH mit Sitz in Ahrensburg (Amtsgericht Lübeck, HRB 15415 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek am 01.12.2024 (AZ: 8 IN 144/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 01.12.2024 ( AZ: 8 IN 144/24) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.