Der Erwerb und Betrieb sowie die Beratung von Krankenhäusern und Kurbetrieben, insbesondere der "Asklepios Klinik am Kurpark" in Bad Schwartau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Meiser
Bad Schwartau
Geschäftsführer(in)
Daniel Amrein
Hamburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.02.1994 zuletzt geändert am 13.04.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6 (Gesellschafterversammlung) und 8 (Jahresabschluß und Gewinnverteilung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.05.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Anmeldung Blatt 48 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Blatt 40 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 57ff Sonderband
Beschluss Blatt 65ff Sonderband
Anmeldung Blatt 91ff. Sonderband
Aufhebungsvertrag Blatt 87 Sonderband
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Blatt 109ff Sonderband
Dokumente Fall 8
Fall 9
Fall 10
Eintragung vom 24.04.2008 lfd. Nr.8 hinsichtlich Vertretungsberechtigung des Geschäftsführers von Amts wegen berichtigt.
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 16
Fall 17
Fall 18
Unternehmensvertrag
Mit der LBK Hamburg GmbH in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 93371) als herrschendem Unternehmen ist am 09.12.2005 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.