Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen aller Art sowie die Vermittlung von steuerbegünstigten Kapitalanlagen. Kreditgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Isabelle Brinker
Ortenberg (Hessen)
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Satzung
Satzung vom 26.03.2003, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Freiburg im Breisgau (bisher Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7100) nach Büdingen beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.