Handelsregister · PR 279 KI
Chronologischer Auszug
Ashby und Ohl Partnerschaft Unternehmensberatung · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ashby und Ohl Partnerschaft Unternehmensberatung b) Geesthacht c) Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | a) Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. b) Partner: 1. Ashby, Guy Terence, Unternehmensberater, *XX.XX.XXXX, Laupheim mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Partner: 2. Dr. Ohl, Reinhard, Unternehmensberater, *XX.XX.XXXX, Geesthacht mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Partnerschaft | a) 19.12.2005 Lämmerhirt |
| 2 | b) Zweigniederlassung/en errichtet: unter gleichem Namen mit Zusatz: Zweigniederlassung Laupheim, Laupheim (Amtsgericht Biberach, PR 14) | a) 09.02.2006 Wübbecke | ||
| 3 | b) Der Zweigniederlassungsvermerk wird gemäß § 13 HGB neu gefasst: Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Ashby und Ohl Partnerschaft Unternehmensberatung Zweigniederlassung Laupheim 88471 Laupheim | a) 15.06.2007 Wübbecke | ||
| 4 | b) Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 88471 Laupheim ist aufgehoben. | b) Partner: 3. Dr. Ohl, Gabriela Doris, *XX.XX.XXXX, Geesthacht, Unternehmensberaterin Nicht mehr Partner: 1. Ashby, Guy Terence | a) 20.02.2018 Grell | |
| 5 | b) Änderung zu Nr. 3: Partner: Dr. Ohl, Gabriela Doris mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 20.02.2018 Grell |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.