Erbringung von Personenverkehrsdiensten im Gebiet der Stadt Augsburg einschließlich abgehender Linien und sonstiger Teildienste im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. b) der VO (EG) Nr. 1370/2007. Ausgeschlossen ist die Teilnahme an außerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Stadt Augsburg organisierten wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Erbringung von Serviceleistungen aller Art für jede Gesellschaft innerhalb des Konzerns der Stadtwerke Augsburg; gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stefanie Rohde
Augsburg
Einzelprokura Prokurist(in)
Christian Grüttner
Buttenwiesen
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Rainer Nauerz
Bad Dürkheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2010.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat die Satzung neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2015 hat die Änderung des § 2 Abs.1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2023 hat die Satzung neu gefasst.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 06.12.2010 mit der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 19907) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.12.2010 zugestimmt.
Der mit der AVG Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 19907) abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 06.12.2010 ist durch Vertrag vom 23.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2013 hat zugestimmt.
Freitext
(Fall 13)
(Fall 15)
(Fall 20)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.