Gegenstand des Unternehmens sind die folgenden Bankgeschäfte, - das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG), - das Kreditgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG), - der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG), - das Depotbankgeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG), - das Garantiegeschäft (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG), die folgenden Finanzdienstleistungen - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), - die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG), - die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente, sofern dies ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist und zu dem Zweck erfolgt, dass diese Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente teilnehmen (Anlageverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG), - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG), - der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 17 außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (Finanzierungsleasing gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG), ? die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (Eigenhandel gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG), - die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die keine Dienstleistung für andere im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG darstellt (Eigengeschäft gem. § 32 Abs. 1a KWG), sowie Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZAG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Personen.Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Lukas Diehl
Darmstadt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Sanja Schultz-Szabo
Rosengarten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Mahmoud Hany Mahmoud Amer
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Sören Bech
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Kai Friedrichs
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Seyed Hesameddin Shariatmadari
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Matthias Wargers
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Vorstand
Hendrik Jens Harms
Bremen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Zweigniederlassung
Ascory Bank AG
Sofia Stadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BGB).
Satzung Blatt 84 ff. Sonderband 2
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 16.12.1999
Satzung Blatt 95 ff. Sonderband
Satzung Blatt 105 ff. Sonderband
Satzung Blatt 118 ff. Sonderband
Satzung Blatt 11 ff. dritter Sonderband
Satzung Blatt 25 ff. Sonderband
Satzung Blatt 36 ff. Sonderband 3
Satzung Blatt 49 ff. Sonderband 3
Satzung Blatt 62 ff. Sonderband 3
Eintragung Nr. 9 Spalte 6 a) vom 06.10.2005 von Amts wegen berichtigt.
Satzung Blatt 69 ff. Sonderband 3
Satzung Blatt 77 ff. Sonderband 4
Beschluss Bl. 73 ff.Sonderband 4
In Ergänzung der Eintragung vom 24.06.2009 nachgetragen.
Fall 35
Fall 39
Fall 41
Eintragung Nr. 25 Spalte 2 vom 09.07.2013 von Amts wegen berichtigt.
Fall 45
Fall 47
Fall 49
Fall 53
Fall 54
Fall 58
Fall 61
Eintragung Nr. 39 Spalte 3,6 vom 23.02.2016 von Amts wegen berichtigt.
Fall 62
Fall 68
Fall 69
Fall 70
Fall 74
Fall 75
Fall77
Fall 78
Fall 79
Fall 85
Von Amts wegen eingetragen
Fall 93
Fall 97
Fall 98
Fall 99
Eintragung Nr. 64 Spalte 2b) vom 03.03.2026 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Satzung vom 18.06.1999 zuletzt geändert am 01.08.2001
Die Hauptversammlungen vom 22.05.2001 und 15.08.2001 haben die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand), 5 (Vorstand) und 9 beschlossen. § 11 wurde neu eingefügt, so daß der bisherige § 11 nunmehr § 12 ist.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.03.2001 erteilten Ermächtigung (eingetragen am 05.04.2001) ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 914,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.01.2002 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.03.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 1.176,-- gegen Sacheinlage durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.03.2002 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.03.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.942,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.06.2002 ist § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 25.09.2002 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.03.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 1.882,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.03.2003 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 14.04.2003 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.09.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 8.988,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 22.03.2001 erteilten Ermächtigung (eingetragen am 05.04.2001) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.352,00 durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 23.08.2005 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 15.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 22.11.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 753.120,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die Neufassung der Satzung, insbesondere in den jetzigen §§ 2 (Gegenstand), 3 (Bekanntmachungen), 4 Abs. (1) (Grundkapital, Aktien), Abs. (2) (Genehmigtes Kapital), Abs. (3) (bedingtes Kapital), 5 (Vorstand) und 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 22.11.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 480.000,00 auf bis zu EUR 1.484.160,00 beschlossen. .
Die von der Hauptversammlung am 22.11.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 328.177,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.03.2007 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand), 5 und 13 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.08.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 12 und 13 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) und Abs. 3 (Bedingtes Kapital) beschlossen.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.08.2011 erteilten, am 22.08.2011 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 26.04.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital um EUR 133.100,00 auf EUR 1.465.437,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 133.100,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.04.2012 ist § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 2 (Genehmigtes Kapital) geändert.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.08.2012 ist § 12 der Satzung geändert worden. Die Hauptversammlung vom 08.08.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachung), 4 Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2012) und 4 Abs. 3 (Bedingtes Kapital 2012/I ) sowie die Ergänzung in § 4 um Abs. 8 (Bedingtes Kapital 2012/II) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.08.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2012 erteilten, am 29.10.2012 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 07.08.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital um EUR 146.397,00 auf EUR 1.611.834,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 146.397,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 07.08.2013 ist § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und Abs. 2 (Genehmigtes Kapital 2012) geändert.
Die Hauptversammlung vom 15.01.2014 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 161.183,00 auf bis zu EUR 1.773.017,00 beschlossen.
Die von der Hauptversammlung am 15.01.2014 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 159.571,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.04.2014 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. (1) geändert.
Die Hauptversammlung vom 20.01.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 176.963,00 auf bis zu EUR 1.948.368,00 beschlossen.
Die von der Hauptversammlung am 20.01.2015 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 176.963,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.03.2015 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) in Abs. (1) geändert.
Die Hauptversammlung vom 26.08.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 974.184,00 auf bis zu Euro 2.922.522,00 und die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2015), 12, 13 und 14 beschlossen.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2015 erteilten, am 20.10.2015 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 17.11.2015, 17.12.2015, 29.01.2016 und 18.02.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17.12.2015 und 29.01.2016 beschlossen, das Grundkapital um EUR 974.184,00 zu erhöhen.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.02.2016 ist § 4 (Grundkapital und Aktien) geändert.
Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 974.184,00 auf EUR 2.922.552,00 ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2016) beschlossen.
Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2016 erteilten, am 20.09.2016 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 9.,10. und 31. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 28.04.2017,10.05.2017 und 14.06.2017 beschlossen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016) das Grundkapital um 1.217.730,00 EUR auf 4.140.282,00 EUR zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.06.2017 ist die Satzung in § 4 Abs (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), sowie in § 4 Abs (2) (Genehmigtes Kapital 2016) geändert worden.
Die Hauptversammlung vom 23.08.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 2.070.141,00 auf bis zu EUR 6.210.423,00 beschlossen.
Die am 23.08.2017 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 2.070.141,00 EUR ist in voller Höhe durchgeführt; die §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und 13 der Satzung sind durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2018 geändert. § 4 Abs. 3 (Bedingtes Kapital 2012 I) der Satzung wurde aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 21.08.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 3.105.211,00 auf bis zu EUR 9.315.634,00 und die Neufassung der Satzung insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 Abs. (1) (Einteilung des Grundkapitals) sowie (2) (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Die am 21.08.2018 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.105.211,00 EUR ist in voller Höhe durchgeführt; § 4 Abs. (1) (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 10.01.2019 geändert.
Die Hauptversammlung vom 28.08.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Ziffernfolgeänderung sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019) durch Ziffer (3) beschlossen.
Durch Beschluss des Vorstandes vom 14.01.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.01./17.01.2020 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 18.09.2018 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapitals um 621.000,00 EUR auf 9.422.015,00 EUR EUR erhöht worden. Durch Beschluss des Vorstandes vom 14.01.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.01./17.01.2020 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 13.09.2019 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapitals um 106.381,00 EUR auf 10.043.015,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhungen sind durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.01.2020 ist die Satzung in § 4 Abs. (1) (Grundkapital) und Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2018) und Abs. (3) (Genehmigtes Kapital 2019) geändert worden.
Die Hauptversammlung vom 25.11.2020 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. (2) (Genehmigtes Kapital 2018), Abs. (3) (Genehmigtes Kapital 2019) und 17 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.08.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 1.004.301,00 auf bis zu EUR 11.047.316,00 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 13.08.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 17 und 19 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.04.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 5 und 17 beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 23./24.04.2025 die Streichung des § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital 2012 II) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. (2) und mit ihr die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.10.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Varengold" Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 59218).
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 28.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 5.021.507,00 durch Ausgabe von bis zu 5.021.507 neuen, auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.