Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Häuptling (Vorsitzende) oder der stellvertretende Häuptling (2. Vorsitzende) und der Hacksilberverwahrer (Kassenwart) gemeinschaftlich.
Satzung Blatt 3-9 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 14.03.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 957 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 11.05.2006.
Satzung
Satzung vom 29.10.1994
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