Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von biologischen Transplantaten und Implantaten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, die Gründung solcher Unternehmen und der Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon ob materiell oder immateriell, oder Teilbetneben von solchen Unternehmen. Die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert werden. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hennes
Tübingen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.2001 mit mehrfachen Änderungen.
Die Hauptversammlung vom 02.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Dauer) beschlossen.
Der Sitz ist von Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 712866) nach Tübingen verlegt.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft (verpflichtetes Unternehmen) hat am 26.03.2003 mit Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.04.2003 -mit der Life Science Fonds Esslingen GmbH & Co. KG, Esslingen a.N. einen Vertrag über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich das berechtigte Unternehmen eine stille Einlage in Höhe von 250.000,00 EUR gegen Beteiligung am Gewinn, nicht jedoch am Verlust des verpflichteten Unternehmens zu gewähren. Die Gewinnbeteiligung beläuft sich auf 3 % des Gewinns, jedoch höchstens 15 % der Einlage der stillen Gesellschafterin. Außerdem erhält die stille Gesellschafterin eine jährliche Mindestverzinsung ihrer Einlage in Höhe von 8 %, die auf einen darüber hinausgehenden Gewinnanteil anzurechnen ist. Vertrags- und Beschlussinhalt ergeben sich aus den zu Registerakten eingereichten Unterlagen. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 750.000,00 EUR) mit der "tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH", Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) (früher: tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 21.11.2003 zugestimmt hat. Der mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 750.000,00 EUR) ist durch Vertrag vom 22.12.2005 und der Zustimmung der Hauptversammlung vom gleichen Tag geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.05.2001
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.