Handelsregister · HRB 31288

Registerinformationen

Arthro Kinetics AG · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Arthro Kinetics AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Langenscheid
Geschäftsanschrift
Eugenstrasse 5, 65558 Langenscheid

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 31288
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
05.06.2026
Abrufstand
22.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von biologischen Transplantaten und Implantaten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck im In- und Ausland, die Gründung solcher Unternehmen und der Erwerb von sämtlichen oder einzelnen Wirtschaftsgütern, unabhängig davon ob materiell oder immateriell, oder Teilbetrieben von solchen Unternehmen. Die Herstellung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes erfolgt jeweils durch konzessionierte Arzneimittelhersteller. Die Arzneimittel werden beim Hersteller gelagert werden. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über den pharmazeutischen Großhandel.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Abwickler(in)

Martin Hennes

Langenscheid

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 12.03.2001, mehrfach geändert. Die Hauptversammlung vom 13.03.2026 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz, Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Tübingen (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 750996) nach Langenscheid beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft (verpflichtetes Unternehmen) hat am 26.03.2003 mit Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29.04.2003 -mit der Life Science Fonds Esslingen GmbH & Co. KG, Esslingen a.N. einen Vertrag über die Errichtung einer typischen stillen Gesellschaft abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich das berechtigte Unternehmen eine stille Einlage in Höhe von 250.000,00 EUR gegen Beteiligung am Gewinn, nicht jedoch am Verlust des verpflichteten Unternehmens zu gewähren. Die Gewinnbeteiligung beläuft sich auf 3 % des Gewinns, jedoch höchstens 15 % der Einlage der stillen Gesellschafterin. Außerdem erhält die stille Gesellschafterin eine jährliche Mindestverzinsung ihrer Einlage in Höhe von 8 %, die auf einen darüber hinausgehenden Gewinnanteil anzurechnen ist. Vertrags- und Beschlussinhalt ergeben sich aus den zu Registerakten eingereichten Unterlagen. Es besteht ein Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 750.000,00 EUR) mit der "tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH", Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) (früher: tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH der Deutschen Ausgleichsbank), dem die Hauptversammlung durch Beschluss vom 21.11.2003 zugestimmt hat. Der mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag (Beteiligung 750.000,00 EUR) ist durch Vertrag vom 22.12.2005 und der Zustimmung der Hauptversammlung vom gleichen Tag geändert.

Insolvenz

  • Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Freitext

  • Fall 1
  • Tag der ersten Eintragung: 02.05.2001

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.