Handelsregister · VR 5828

Registerinformationen

Artemis Bonn e.V. · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Artemis Bonn e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5828
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
14.06.2022
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Edgar-Oliver Bohlius

Bonn

Vorstand

Axel Horst Max Reiß

Bonn

Vorstand

Jörg Lammerich

Bornheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 22.02.1989 und am 12.04.1989 ergänzt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins und die Änderung der § 7 (Mitgliederversammlung) und § 13 (Verwendung des Vereinsvermögens) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Vereineinszweck), 4 (Rechtsgrundlagen), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Beiträge), 13 (Protokollierung) und § 14 (Wirtschaftsplan und Revision) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) und § 15 (Auflösung des Artemis Bonn e.v) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 24.05.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.12.2004.
  • Satzung Blatt 15 der Akten
  • Beschluss Blatt 82-86 der Akten
  • Satzung Blatt 95 der Akten
  • Vereinsname von Amts wegen berichtigend eingetragen.
  • Beschluss Blatt 171-174 der Akten
  • Satzung Blatt 193 der Akten
  • Beschluss Blatt 236-238 der Akten
  • Satzung Blatt 248 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.