Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, als bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500,- Euro, bei der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern und bei der Anmietung von Geschäftsräumen die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam erfolgt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Uta Feldten-Drost
Berlin
274
Manfred Jürgen Franz
Berlin
274
Solveigh Felicia Ernestine Irmela Meynersen
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Satzung zuletzt geändert am: 2024-10-30
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