Handelsregister · VR 36439

Chronologischer Auszug

ART FOOTBALL GERMANY e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
ART FOOTBALL GERMANY e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Schatzmeister:

1.
Makatov, Anar, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Vizepräsident:

2.
Steinpilz, Jan-Nicolas, *XX.XX.XXXX, Berlin

Präsident:

3.
Sulejmenow, Rustam, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 31.01.2018
a)
26.02.2018
Pacholke
b)
Satzung Bl. 8-11
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:

1. Makatov, Anar

Nicht mehr Präsident:

3. Sulejmenow, Rustam

Änderung zu Nr. 2:
zweiter Vorsitzender:

Steinpilz, Jan-Nicolas, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Vorsitzender:

4.
Milanovic, Milinko, *XX.XX.XXXX, Berlin
Kassierer:

5.
Zeeh, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2018 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 15.02.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 14 (Auflösung des
Vereins) beschlossen.
a)
10.02.2020
Pacholke
b)
Satzung Bl.
24-27
Beschluss Bl. 21

Beschluss Bl.
38-3 9 (49-53)
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2020 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
22.09.2020
Berg
b)
Satzung Bl.69-73
Beschluss
Bl.66/67

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.