Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
André Hamann
Arnsdorf
Vorstand
Daniel Schimpf
Arnsdorf
Vorstand
Rolf Rainer Wiesner
Arnsdorf
Vorstand
Kathrin Dedecek
Arnsdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1992 zuletzt geändert am 04.10.2001
Die Mitgliederversammlung vom 09.06.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2008 hat die Änderung der Anlage 1 des § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.06.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert die §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 22 (Vertretung des Vorstands).
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Früher eingetragen unter dem Namen "Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft des VEB Leuchtenbau Arnsdorf und angeschlossener Einrichtungen" (Register der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften des Rates des Kreises Dresden, Register-Nr. 5/1957).
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.06.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 SB
Beschluss Bl. 25 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.