Handelsregister · HRB 2347

Registerinformationen

Arnold Schnell Rohrleitungsbau GmbH · Amtsgericht Siegen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Arnold Schnell Rohrleitungsbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Burbach
Geschäftsanschrift
Carl-Benz-Straße 42, 57299 Burbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 2347
Gericht
Amtsgericht Siegen
Letzte Eintragung
22.07.2022
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Fortführung des Betriebes der bisherigen Kommanditgesellschaft in Firma der Arnold Schnell KG, insbesondere die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Behältern und Rohrleitungen aller Art. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung und Verwaltung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Kreutz

Burbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Kerstin Christina Wisser

Enspel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.03.1981 zuletzt geändert am 17.12.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2016 hat die die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 Euro auf nunmehr 26.000,00 Euro und die Änderung von § 4 (Stammkapital), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 10 (Zahlung des Entgeltes bei Einziehung und Übertragungen) und § 19 (Veröffentlichungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17. April 2018 hat die Änderung von § 5 (Geschäftsführer) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Durch Gesellschafterbeschluß kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere Geschäftsführern Einzelvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie ebenfalls vertreten, uneingeschränkt zu vertreten.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Blatt 58 ff. Sonderband
  • Tag der ersten Eintragung: 19.05.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.10.2003.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.