- Metallbau, - Industrieserviceleistungen - speziell Kraftwerkindustrie, - Fachpersonalgestellung für technische Revisionen, Wartung und Montage, - Entwickung, Herstellung, Vertrieb und Reparatur von Industrieanlagen und Komponenten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder von ihnen nur gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Pfaff
Bodenwerder
Prokurist(in)
Patrick Pfaff
Bodenwerder
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Tim Faber
Bodenwerder
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 5 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 01.12.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.02.2006.
Fall 2
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1993 zuletzt geändert am 07.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014/26.02.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 3 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 13 (Gerichtsstand) beschlossen. Die Firma ist geändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.